#Agile
Thomas Verasani
Favicon: Kompassnadel in turbulenten Zeiten

Lean Parlament: das optimierte Parlament

Wir leben im Zeitalter der «Industrialisierung 4.0». So kommt es, dass ich mich mit Themen beschäftige, die von sehr vielen intelligenten Menschen in Zusammenarbeit oder alleine entstanden sind. Zu vielen Begriffen werden Sie, wenn Sie dies möchten, separate Abhandlungen im Internet oder in Büchern finden.

Ich beschäftige mich mit effizienten Team-Strukturen. Einerseits beobachte ich, was Teams leisten und wie sie zusammenarbeiten; andererseits lese ich viel Literatur zum Thema.

Aktuell hinterfrage ich Strukturen der Politik kritisch. Ich bin mit den politischen Ergebnissen nicht immer zufrieden und denke, dass die betreffenden Personen, welche uns die Lösungen präsentieren, auch nicht immer zufrieden sind.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Parlament von selber neu organisiert, halte ich für gering. Daher – so denke ich – müssen Innovationen, um einen effizienten und effektiven Ratbetrieb sicher zu stellen, von aussen kommen.

Der gesamte Artikel bezieht sich auf das politische System der Schweiz. In der Schweiz muss keine Mehrheitsregierung gebildet werden, um das Land „zu regieren“.

Von früher bis heute

Bei der Gründung des Bundesstaates 1848 war die Vorgabe der damaligen Bundesverfassung, dass ein Nationalratsmitglied 20’000 Einwohner repräsentieren soll. So hatte der erste Nationalrat eine Grösse von 111 Mitgliedern.

Heute vertritt ein Nationalrat 42’780 Einwohner. Umgekehrt müsste der Nationalrat heute 428 Mitglieder gross sein, würde die ursprüngliche Vorgabe von 1848 noch gelten. Zum Glück setzen die fehlenden Sitzplätze im Ratsaal Grenzen für ein solches Wachstum. Wobei: Grossbritannien hat die Sitzplatzproblematik pragmatisch gelöst und bietet lediglich 437 Sitzplätze für 659 Abgeordnete an.

1963 wurde die Zahl der Nationalratsmitglieder auf 200 festgelegt. Die Aufteilung auf die einzelnen Kantone erfolgt seither aufgrund der jeweiligen Bevölkerungsgrösse (inklusive Ausländer) und ist daher dynamisch. Die Mindestzahl der Mitglieder pro Kanton beträgt 1.

Das Konzept für die Kantonsvertreter (Ständerat) ist wiederum recht statisch.

Parlamentsgrössen im Vergleich

Politische Systeme sind häufig sehr träge organisiert. Effizienz in politischen Systemen lässt sich heute gemäss meinen persönlichen Beobachtungen nur durch Einparteiensysteme oder Diktaturen organisieren.

Ein kleiner Vergleich von unterschiedlichen Parlamenten zeigt, dass unterschiedliche Volkswirtschaften sich unterschiedlich organisieren; unabhängig davon, ob es sich um eine Demokratie oder Diktatur handelt.

  • Nationaler Volkskongress (China): ~3’000 Mitglieder
  • Drittes Reich: Zuletzt gab es 876 Abgeordnete
  • EU-Parlament: 751 Mitglieder
  • Deutscher Bundestag: 709 Abgeordnete
  • Repräsentantenhaus (USA): 435 Abgeordnete
  • Nationalrat (Schweiz): 200 Mitglieder
  • Chambre des Députés (Luxemburg): 60 Abgeordnete

Anhand der Parlamentsgrösse lässt sich daher wenig ableiten. Würden man beispielsweise die USA oder China als Vorbild nehmen, wäre die Ratio Parlamentarier/Volk um mindestens den Faktor 10 höher.

Daher muss es grundsätzlich möglich sein, in der Schweiz ein schlankeres Parlament zu betreiben.

«Lean» denken

Als Taiichi Ōno 1978 das Buch «Das Toyota-Produktionssystem» veröffentlichte, wurden Automobile grösstenteils noch immer nach der von Henry Ford 1909 erfunden Idee der Massenproduktion entwickelt. Die Massenproduktion wurde zwar stetig verbessert; man stoss trotzdem an die Grenzen der Optimierungsmöglichkeiten.

Die Nachteile kurz übersetzt auf ein politisches System:

  • Unflexibilität im Produktionsprozess: Der Ratbetrieb läuft nach fixem Drehbuch.
  • hohe Fixkosten: Gegeben durch eine hohe, fixe Parlamentsgrösse inklusive dem im Hintergrund notwendigen Verwaltungsapparat.
  • Auftragsfertigung ist kaum möglich: Die Gesetzte werden nur leicht optimiert.
  • unter Umständen: schlechte Arbeitsstandards für die Arbeiter: Die Politik hinkt mit Optimierung immer hinterher.

Die Ideen von Taiichi Ōno ist bestechend einfach: «Werte ohne Verschwendung schaffen».

Ich betrachte im Kontext der Politik echte Lösungen zu Herausforderungen als Wert.

Massenproduktion im Parlament

Unter dem Begriff «Fakten und Kennzahlen zur vergangenen Legislatur» findet man Kennzahlen zum Ratbetrieb. Diese Kennzahlen erinnern an die Massenproduktion (Beispiele für die die 48. Leglislaturperiode):

  • Verfassungsänderungen, Gesetze, Bundesbeschlüsse, Parlamentsverordnungen:  489.
  • Gesetzesänderung durch parlamentarische Initiativen: +28%.
  • Eingereichte Motionen: 2109
  • Eingereichte parlamentarischen Initiativen: 505
  • Zahl der Kantonsinitiativen: 123
  • Erledigte Motionen: 2127

Betrachtet man die Zahlen, kann man durchaus zum Schluss kommen: Es läuft etwas. Zumindest ist der Rat beschäftigt.

Viele Herausforderungen, so wenig Zeit

Im Kapitel «Lean» denken haben Sie Erfahren, dass ich Lösungen zu echten Problemen als Wert betrachte. Wir sind nun im Kapitel wo ich aufzeige, welche Werte für die Gesellschaft erbracht werden müssten.

Herausforderungen

Die Schweiz steht vor gewaltigen Veränderungen und muss viele Herausforderungen lösen. So ist die tickende Zeitbombe AHV ein ungelöstes Dauerthema. Die bisherigen präsentierten Lösungsvorschläge des Parlaments lassen – nett ausgedrückt – zu wünschen übrig.

Es gibt eine Vielzahl von weiteren zu lösenden Herausforderungen und die Liste wird ohne Systemänderung nicht kürzer. Georges T. Roos hat z.B. im Auftrag digitalswitzerland im Jahr 2018 die «Megatrends und Herausforderungen für die Schweiz» zusammengestellt. Das Bundesamt für Raumentwicklung hat ebenfalls im Jahr 2018 «Trends und Herausforderungen» zusammengestellt, die es zu lösen gilt.

Papier ist geduldig und die schönsten Konzepte und Zusammenstellungen sind Papier, so lange niemand etwas unternimmt. Fragen Sie sich daher, wie ein Parlament auf die etwas tiefer im Text aufgeführten Herausforderungen reagieren soll? Mit Verboten und Regulierungen? Und was haben wir von diesen Regulierungen bzw. welcher Wert wird gestiftet?

Es wäre naiv zu glauben, dass die Parteien komplette Lösungskonzepte vorschlagen könnten. Bei rund 12 im Parlament vertretenen Parteien würden Sie Lösungsverschläge erhalten, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Zudem würde dies die Kapazität der Parteien komplett sprengen. Der einzelne Parlamentarier ist mit einer solchen Aufgabe ebenfalls überfordert.

Zeit

Die Gewaltentrennung sieht vor, dass das Parlament mit der Verfassung „reguliert“, während der Bundesrat mit Gesetzen „operativ lenkt“ und die Gerichte die Einhaltung dieser Gesetzte überprüfen. Die Gewaltentrennung ist richtig, bei einer Lösungsentwicklung für einen Staat allerdings erst mal hinderlich, weil nicht ganzheitlich gedacht wird. Zudem verleitet diese Art der Demokratie dazu, jeweils auf die andere Gewalt ein Fingerpointing zu betreiben: Schuld sind immer alle Anderen.

Dieses Verhalten führt zu Situationen, bei denen eine Partei denkt, eine Initiative oder Abmachung würde ausreichen, um das gewünscht Ziel zu erreichen. Es gibt weder Mess- noch Kontrollpunkte, die eine solche Einhaltung sicherstellen würden. Ein Unternehmen würde mit so einem Konstrukt nicht ein einziges gestecktes Ziel erreichen.

Der Ratbetrieb wiederum ist so organisiert, dass stetig kleine Verbesserungen und Optimierungen eingeleitet werden können. Diese Arbeitsweise lässt es nicht zu, die wirklich grossen Probleme, welche die Bevölkerung beschäftigen, zu lösen:

  • Bevölkerungswachstum und die dafür benötigte Infrastruktur.
  • Stetige und wirkungsvolle Verbesserungen bezüglich dem Umweltschutz.
  • Kosten im Gesundheitswesen und die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung.
  • Nicht vorhersehbare Herausforderungen, bei denen Akteure irgend etwas im Graubereich versuchen zu mauscheln.

Die Liste ist nicht abschliessend.

Arbeitet das Parlament so weiter wie bisher, werden wir als Volk vielleicht etwas mehr Motionen und Initiativen erhalten. Wir dürfen keine nachhaltigen Resultate auf die dringenden Probleme erwarten, egal welche Partei oder Person gewählt wurde.

«Lean» werden

Wenn wir etwas aus «Die Grenzen des Wachstums» lernen können, dann das Folgende: Es ist notwendig, sich laufend zu verändern, um nicht an die Grenzen des Wachstums (und somit Stillstand) zu stossen.

Ich möchte hierbei betonen, dass ich nicht die Demokratie oder unser Zweikammersystem als solches in Frage stelle, sondern die Organisationsstruktur, wie wir die Demokratie betreiben. Daher schlage ich zwei konkrete Verbesserungen vor, um sich Richtung «Lean Parlament» zu entwickeln:

Parlamentsgrösse

Die kleine Kammer mit ihren 46 Kantonsvertretern hat durchaus eine akzeptable Grösse, um grundsätzlich einen effizienten Ratbetrieb zu gewährleisten.

Der Nationalrat mit seinen 200 Mitgliedern ist definitiv zu gross. Daher schlage ich eine maximale Grösse von 120 Ratmitgliedern vor. Damit wäre der Nationalrat um mindestens 40% kleiner als heute.

Begründung

Ich möchte kurz erklären, weshalb ich eine Grössenreduktion vorschlage:

  • Wollte man tatsächlich ein repräsentatives Parlament, müsste man die Grösse des Nationalrats auf 2000 erhöhen (wie bei repräsentativen Umfragen). Recherchiert man in der Literatur, findet man auch tiefere akzeptable Zahlen, mit denen man eine Repräsentativität hinbekommen könnte. Unabhängig von der Parlamentsgrösse; mit dieser Methode wäre folgendes notwendig: Man müsste die Parlamentarier nach fixen Kriterien selektieren, man dürfte sie nicht mehr wählen. Daher halte ich diese Variante nicht für zielführend.
  • Robin Dunbar hat in den 1990er-Jahren erforscht, wie gross die theoretische „kognitive Grenze“ der Anzahl an Menschen ist mit denen eine Einzelperson soziale Beziehungen unterhalten kann. Der Wert schwankt zwischen 100-250 Menschen, je nach Typ Mensch. Daraus hat er die Dunbar-Zahl 150 abgeleitet. Daraus lässt sich noch kein Rückschluss auf eine Parlamentsgrösse machen.
  • Geht es um effiziente Arbeitsweisen, findet man in die Zahl 125 als empfohlenen Maximalwert für Teamgrössen; egal welcher Tätigkeit sie nachgehen.
  • Ich schlage als Zielwert die Grösse «100-120 Parlamentarier» vor. Temporär kann diese auf bis zu 125 erhöht werden. So schafft man Spielraum, um auf politische Veränderungen reagieren zu können.

Wichtig: Die Anpassung der Parlamentsgrösse ohne Anpassung des Ratbetriebes funktioniert nicht.

Ratbetrieb

Dieser Vorgehen müsste sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat angewendet werden.

Ein kleineres Parlament könnte den bisherigen Ratbetrieb vermutlich nicht mehr aufrecht erhalten. Daher braucht es auch hier Anpassungen.

In Diskussionsforen haben mich diversen Menschen angeregt, Politik neu zu denken. Das veraltete Links/Rechts-Schema scheint die Schweiz und ganz Europa zu spalten. Die Lösungen werden radikaler und es scheint kein Rezept zu geben, um dem entgegen zu wirken. Daher schlage ich folgendes dreistufige Modell vor:

Grundsatzebene 1: Handlungsbedarf klären

Im ersten Schritt klärt das «Lean Parlament», ob überhaupt ein Handlungsbedarf notwendig ist. Dies kann nach folgenden zwei bereits bekannten Werten erfolgen:

  • Liberal: Ja, wir brauchen etwas Neues.
  • Konservativ: Nein, so wie es ist, ist es gut.

Grundsatzebene 2: Lösungsebene klären

Im zweiten Schritt wird geprüft, ob es einen staatlichen Eingriff braucht oder ob die Herausforderung durch Private Institutionen zu lösen ist. Im Prinzip wird geklärt, wer sich um die Herausforderung kümmern soll.

  • Staatliche Lösung: Die Herausforderung ist zwingend durch Staat zu lösen. Gegebenenfalls sind Anpassungen von Gesetzen oder Anpassungen in Departementen notwendig.
  • Bürgerliche Lösung: Die Herausforderung ist zwingend durch Private zu lösen. Gegebenenfalls sind Anpassungen von Gesetzen, Steuern, Anreizen etc. notwendig.

Grundsatzebene 3: Lösung definieren

Bei der Grundsatzebene 3 möchte ich mit einem Beispiel einsteigen.

Nehmen wir folgende Textpassage aus der Bundesverfassung:

Art. 13 Schutz der Privatsphäre
1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.
2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Falls Sie anhand dieses Verfassungstextes erwarten, dass jemand ihre Daten schützt, müsste ich Sie enttäuschen. Das dazugehörige Datenschutzgesetz so wie die dazugehörige Verordnung erfüllen diesen Wunsch nicht.

Gut. Sie haben Anspruch auf etwas. Vermutlich können Sie einen Datenauszug bestellen dank diesem Anspruch. In einem solchen Fall müssen Sie glauben, dass man Sie vollständig mit Informationen versorgt. Vermutlich können Sie noch Korrektur beantragen. In vernetzten Systemen, die ständig im Austausch stehen, nicht immer möglich. Vor allem, wenn Daten noch Historisiert werden und die Historie nicht als fehlerhaft markiert werden kann.

Mit Verlaub: Das ist ein schlechter Witz.

Struktur

Man könnte nun das Ganze etwas anders strukturieren. Man könnte z.B. in der Verfassung die Formulierungen so gestalten, dass beschrieben wird, WAS denn überhaupt durch WEN zu schützen ist. Im Gesetzestext würde man das WIE formulieren und in den Verordnungen die Konkretisierungen.

Dies könnte zum Beispiel wie folgt aussehen:

Art. 13 Schutz der Privatsphäre
1 Für Personen ist die die Wahrung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs zwingend durch Staat und Dritte zu respektieren und zu wahren.
2 Das Prinzip der Datensparsamkeit ist durch den Staat und Dritte zwingend einzuhalten.

Mit dieser Grundlage kann man Gesetzestexte formulieren, welche aufzeigen, wie dies genau zu erfolgen hat und was die Spielregeln dazu sind.

Sie mögen mir nun sagen: „Mach ein Jus-Studium, dann verstehst Du das heutige System.“. Natürlich könnte ich auch noch ein Jus-Studium machen. Das macht die Sache allerdings nicht besser.

Sind Verfassung und Gesetzte nur noch durch Juristen lesbar, muss man sich nicht wundern, sitzen bald nur noch Juristen im Parlament, die wiederum sämtliche Artikel im Juristendeutsch formulieren – dieses System provoziert dies nahezu.

Ablauf

Die Grundsatzebene 3 würde grob wie folgt ablaufen: Ein Fachgremium erarbeitet einen konkreten Lösungsentwurf, welcher danach in den Freigabeprozess läuft:

  • Prüfung 1: Ein Algorithmus prüft den Lösungsentwurf auf grundsätzliche Akzeptanz. Diese Art von Prüfung kann man sich als erste Qualitätskontrolle vorstellen. Auf die Idee der Lösungsprüfung mittels Algorithmus bin ich durch einen Hinweis von einem Statistiker gekommen, der dies für machbar hält.
  • Prüfung 2: Das gewählte «Lean Parlament» gibt den Lösungsentwurf frei oder lehnt ihn ab.
  • Prüfung 3: (Optional) Das Volk kann wie gewohnt das letzte Wort zum Lösungsentwurf fällen.

Das Vorgehen lässt sich grundsätzlich von der Verfassung bis zum konkreten Gesetz adaptieren.

Persönliches Fazit

«More of the same» ist kein zukunftsweisender Weg. «More of the same» führt uns zum Punkt, wo wir eh schon sind.

«Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.»
Albert Einstein (angeblich)

Will man in einer zukunftsfähigen Volkswirtschaft leben, benötigt man auch ein zeitgemässes und zukunftsfähiges politisches System. In der Vergangenheit wurde Europa meist durch Kriege oder Revolutionen dazu bewegt, sich der neuen Welt anzupassen. Die Eingriffe auf die persönliche Situation von Menschen waren jeweils sehr gross. Das damit verbundene Elend und Leid ebenfalls.

Punktuelle Perfektionierung oder Optimierung wären ein schönerer Ansatz, ganz nach der Idee der sanften Verbesserung Kaizen 改善法.

Daher müssen wir nicht die ganze Demokratie über den Haufen werfen, sondern diese zeitgemäss verbessern.

Schaffen wir gemeinsam Werte: Schmaler, schlanker, zielgerichteter.

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