06.04.2017: Die erste Veröffentlichung vom Artikel fand auf Facebook statt. Nachdem ich SMS und Anrufe erhalten habe und persönlich angesprochen wurde, ich soll den Artikel in meinem Blog veröffentlichen, auf Facebook könne man dank den Umstellungen den Beitrag nur noch schwer teilen, habe ich den Beitrag aufbereitet und im Blog aufgenommen. Bin ich nicht nett?

Open Source in der Bundesverwaltung

Lese ich den Artikel zu unten stehendem Link, nerve ich mich. Bürokratie als Freipass – um nichts zu tun zu müssen. Wer immer noch von Open Source (OSS) spricht, hat die Aufrufe aus dem Jahr 1985 schlicht ignoriert und die FOSS-Bewegung ab dem Jahr 1998 nicht verstanden. Wir schreiben das 2017!

Als freie Software gelten alle Programme, die dem Benutzer die folgenden 4 Freiheiten einräumt:

  • Freiheit 0: Das Programm zu jedem Zweck auszuführen.
  • Freiheit 1: Das Programm zu untersuchen und zu verändern.
  • Freiheit 2: Das Programm zu verbreiten.
  • Freiheit 3: Das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen zu verbreiten, um damit einen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzeugen.

(Richtige Informatiker fangen bei der Zahl Null an mit Zählen)

Weshalb sind diese Freiheitsgrade wichtig?

1) Zu jedem Zweck Software ausführen
Es kann nicht sein, dass ein Verwendungszweck der Software vorgeschrieben wird. Wer Software nutzt, will frei nutzen. Muss man sich beim Erstellen von einer Vorlage und späteren Verkauf dieser Vorlage tatsächlich Gedanken bezüglich eines Lizenzverstosses machen? Notabene für eine Standardfunktion in der Software?

2) Programm untersuchen und verändern
Aus Sicherheitssicht ist es eigentlich ein absolutes Muss, Software auch untersuchen und verändern zu dürfen. Annahme: jemand von euch kauft Router und stellt plötzlich fest, dass eine Hintertüre in die Software eingebaut wurde. Der Hersteller reagiert nicht. Soll man da tatsächlich behindert werden, eine entsprechende Korrektur vorzunehmen?

3) Programme verbreiten
Warum soll jemand, der eine Korrektur in einer Software vorgenommen hat, diese nicht verbreiten dürfen? Ich sehe keinen Grund. Wer auf Seiten wie heise Security ein surft, merkt schnell, dass Software häufig löchrig ist wie ein Sieb. Offenbar hat Propretät nicht den gewünschten Effekt zu mehr Sicherheit gebracht.

4) Verbessern und Verbesserung teilen
Der vierte Freiheitsgrad ist sozialer Natur: Wenn man schon solche Freiheitsgrade hat, soll man auch etwas an die Gemeinschaft zurückgeben. So profitieren alle. Das bringt uns weiter.

Bürokratie

Der Bericht zeigt auf, dass in der Bundesverwaltung der Bedarf, OSS freizugeben, als gering eingeschätzt wird.

Offenbar sieht man keinen Anwendungszweck für freie Software. Ich halte meine Vermutung für Wahrscheinlicher, dass man nicht verstanden hat, was man dank diesen Freiheitsgraden tun könnte. In Kombination mit #BÜPF (Überwachung) wird mein Vertrauen in die Administration nicht grösser, wenn diese keinen Anwendungszweck von freier Software sieht.

Der Bundesrat hat deshalb dem EFD und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag erteilt, die verbleibenden offenen Rechtsfragen gemeinsam abzuklären und basierend darauf die allenfalls notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass eine Welt, in der wir gesetzliche Grundlagen brauchen – um Software nach eigenem Ermessen ausführen, zu verbessern, zu korrigieren und dann wieder zu verteilen – auf die Industrialisierung 4.0 / Digitalisierung genügend vorbereitet ist.

Die Schweiz muss wieder schneller, besser und unkomplizierter werden.

Jetzt!

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